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Kodex für Geschäftsverhalten und Ethik für die Paramount Gold and Silver Corp.


EINLEITUNG

Die Paramount Gold and Silver Corp. (die "FIRMA") verpflichtet sich gemäß den strengsten Standards für rechtliches und ethisches Verhalten. Dieser Kodex für Geschäftsverhalten und Ethik (der "KODEX") legt die Richtlinien der Firma im Hinblick auf die Art und Weise, wie sich Einzelpersonen verhalten und wie die Firma tätig ist, fest. Die Bestimmungen dieses Kodex sind darauf ausgelegt, ein ehrliches und ethisches Verhalten zwischen Mitarbeitern, leitenden Angestellten und Direktoren zu fördern und Fehlverhalten zu verhindern.

Bei der Ausübung ihrer verschiedenen Funktionen in der Firma werden Einzelpersonen ethischen Fragen in verschiedener Form und unter unterschiedlichen Umständen begegnen. Bei der Interaktion mit den Kollegen innerhalb der Firma, mit Kunden oder mit anderen Parteien, wie zum Beispiel Regierungsstellen oder sonstigen Mitgliedern der Gemeinschaft, können ethische Bedenken aufkommen. Zur Erzielung eines hohen Niveaus des ethischen Verhaltens genügt es nicht, dass staatliche Gesetze eingehalten werden. Die Mitarbeiter sollten sich niemals damit zufrieden geben, einfach nur die gesetzlichen Vorschriften zu befolgen. Sie müssen auch darum bemüht sein, sich in einer ehrlichen und ethischen Art und Weise zu verhalten. Der Kodex der Firma bietet klare Vorschriften, mit denen es den Mitarbeitern, Direktoren und leitenden Angestellten ermöglicht wird, im Falle eines ethischen Dilemmas die entsprechenden Maßnahmen zu unternehmen.

Das wichtigste Gut unserer Firma ist deren Ruf und der Wert desselben beruht auf dem Charakter der Mitarbeiter der Firma. Um dieses Gut zu schützen, toleriert die Firma kein unethisches Verhalten durch Mitarbeiter, leitende Angestellte oder Direktoren. Wer gegen die Standards in diesem Kodex verstößt, muss mit Disziplinarmaßnahmen rechnen. Befolgen Sie bitte die Richtlinien, die in den Paragraphen 10 und 11 dieses Kodex dargelegt sind, wenn Sie Zweifel haben, ob eine Maßnahme möglicherweise gegen den Kodex verstößt oder wenn Ihnen ein Verstoß durch einen anderen Mitarbeiter, leitenden Angestellten oder Direktor zur Kenntnis gelangt.

Dieser Kodex gilt gleichermaßen für alle Mitarbeiter, leitenden Angestellten und Direktoren der Firma. Alle Bezugnahmen auf Mitarbeiter, die in diesem Kodex enthalten sind, sollen auch als Bezugnahmen auf leitende Angestellte und Direktoren verstanden werden.

1. EINHALTUNG VON GESETZEN, VORSCHRIFTEN UND BESTIMMUNGEN

Die Firmenrichtlinie verlangt, dass die Firma genauso wie alle Mitarbeiter, leitenden Angestellten und Direktoren der Firma, den Zweck und die Inhalte aller Gesetze, Vorschriften und Bestimmungen vollständig einhalten. Für den Fall, dass ein anwendbares Gesetz, eine Vorschrift oder Bestimmung unklar ist oder im Widerspruch zu einem anderen Gesetz oder einer Bestimmung dieses Kodex zu stehen scheint, sind alle Mitarbeiter, leitenden Angestellten und Direktoren gehalten, dies mit ihrem Vorgesetzten, dem entsprechenden Beauftragten für die Einhaltung oder dem Firmenchef zu klären. Siehe Paragraph 11 für die Kontaktdaten. Über die bloße Einhaltung der Gesetze hinaus sollten wir unsere Geschäfte immer gemäß den strengsten Standards der Ehrlichkeit und Integrität führen – wo auch immer wir tätig sind.

2. INTERESSENSKONFLIKTE

Jeder Mitarbeiter hat zunächst eine geschäftliche Verantwortung gegenüber der Firma und muss Interessenskonflikte vermeiden. Ein Interessenskonflikt entsteht, wenn ein Mitarbeiter Handlungen vornimmt oder Beziehungen eingeht, die den Interessen der Firma entgegenstehen, den Ruf der Firma schädigen oder die Leistung eines Mitarbeiters oder dessen unabhängiges Urteilsvermögen bei der Vornahme von Handlungen für die Firma beeinträchtigen. Die Firma untersagt ihren Mitarbeitern strengstens, Handlungen vorzunehmen oder – persönliche oder berufliche - Beziehungen einzugehen, die einen Interessenskonflikt herbeiführen oder auch nur herbeiführen könnten.

Ein Interessenskonflikt kann entstehen, wenn ein Direktor, leitender Angestellter oder Mitarbeiter Handlungen vornimmt oder Interessen hat, die die objektive und effektive Erbringung seiner Arbeit für die Firma erschweren könnten. Interessenskonflikte können auch entstehen, wenn ein Direktor, leitender Angestellter oder Mitarbeiter oder ein Mitglied seiner Familie, einen unzulässigen persönlichen Vorteil aufgrund seiner Position in der Firma erhält. Es kann einen Interessenskonflikt darstellen, wenn ein Direktor, leitender Angestellter oder Mitarbeiter gleichzeitig für einen Wettbewerber, Kunden oder Lieferanten arbeitet. Die beste Strategie ist die Vermeidung jeglicher direkter oder indirekter Geschäftsverbindungen mit unseren Kunden, Lieferanten oder Wettbewerbern, wenn dies nicht für uns erfolgt. Die Mitarbeiter müssen ein Gespür für potenzielle Interessenskonflikte haben, die entstehen können und sie müssen sich bestmöglich bemühen, den Konflikt zu vermeiden.

Direktoren, leitende Angestellte und Mitarbeiter müssen den Chief Executive Officer über das Bestehen jeglicher tatsächlicher oder potenzieller Interessenskonflikte benachrichtigen. Im Hinblick auf leitende Angestellte oder Direktoren kann das Board entscheiden, dass bestimmte Transaktionen oder Beziehungen nicht zu einem Interessenskonflikt führen, der unter diese Richtlinie fällt. Im Hinblick auf alle anderen Mitarbeiter oder Handelnden kann eine solche Entscheidung vom Chief Executive Officer alleine oder dem Board getroffen werden. Ein Verzicht auf diese Richtlinie für einen leitenden Angestellten oder Direktor kann nur von dem Board of Directors genehmigt werden.

Ein Mitarbeiter, leitender Angestellter oder Direktor, der Kenntnis von einer Transaktion oder Beziehung erlangt, von der begründeterweise erwartet werden kann, dass sie zu einem Interessenskonflikt führt, der gegen diesen Paragraphen verstößt, muss das entsprechende Personal gemäß den in Paragraph 12 dieses Kodex festgelegten Verfahrensweisen informieren. Wenn ein Mitarbeiter Fragen in Bezug auf die Firmenrichtlinie zu Interessenskonflikten hat oder Hilfe bei der Vermeidung eines potenziellen Interessenskonfliktes benötigt, ist er gehalten, sich an einen Vorgesetzten oder den Chief Executive Officer zu wenden.

3. FIRMENBEZOGENE VORTEILE

Es ist den Mitarbeitern, leitenden Angestellten und Direktoren verboten, Vorteile für sich selbst zu beanspruchen, die sich durch den Einsatz von Firmeneigentum, Firmeninformationen oder ihrer Position innerhalb der Firma ergeben. Des Weiteren dürfen die Mitarbeiter kein Firmeneigentum, -informationen oder –einfluss für eine unzulässige persönliche Bereicherung einsetzen. Abschließend sind die Mitarbeiter verpflichtet, die rechtmäßigen Interessen der Firma zu unterstützen, wenn sich die Gelegenheit dazu bietet. Folglich ist es den Mitarbeitern nicht gestattet, mit der Firma zu konkurrieren.

4. VERTRAULICHKEIT

Die Mitarbeiter müssen vertrauliche Informationen, die ihnen von der Firma oder deren Kunden oder Lieferanten anvertraut werden, vertraulich behandeln, es sei denn, eine solche Offenlegung ist von der Firma genehmigt oder von anwendbaren Gesetzen oder Bestimmungen gefordert. Vertrauliche Informationen umfassen gesetzlich geschützte Informationen der Firma sowie alle nicht-öffentlichen Informationen, die bei einer Offenlegung für Wettbewerber von Nutzen oder für die Firma oder deren Kunden schädlich wären. Diese Vertraulichkeitsverpflichtung besteht neben jeglichen sonstigen Pflichten zur vertraulichen Behandlung von Informationen, die von der Firma auferlegt werden.

5. INSIDERHANDEL

Mitarbeiter, leitende Angestellte und Direktoren werden häufig Kenntnis von vertraulichen, nicht-öffentlichen Informationen über die Firma und die Parteien, mit denen die Firma Geschäfte tätigt, erlangen. Gemäß den genaueren Festlegungen in der Firmenrichtlinie zum Insiderhandel untersagt die Firma den Mitarbeitern die Verwendung solcher vertraulichen Informationen zum Zwecke der persönlichen finanziellen Bereicherung, wie zum Beispiel zum Zwecke des Aktienhandels oder für jeglichen sonstigen Zweck, der nicht die Durchführung unserer Geschäfte darstellt. Die Mitarbeiter müssen solche Informationen vertraulich behandeln und dürfen sie nicht gegenüber Dritten – dazu gehören die Familienmitglieder des Mitarbeiters - offenlegen. Alle nicht-öffentlichen Informationen über die Firma sollen als vertrauliche Informationen behandelt werden. Die Verwendung nicht-öffentlicher Informationen zur persönlichen finanziellen Bereicherung oder um anderen einen "Tipp" zu geben, die auf der Grundlage dieser Informationen Aktienhandel betreiben, ist nicht nur unethisch, sondern illegal. Diese Richtlinie gilt auch für den Handel mit Wertpapieren einer anderen Firma, einschließlich unserer Kunden oder Lieferanten, wenn der Mitarbeiter über wesentliche, nicht-öffentliche Informationen über diese Firma verfügt, die der Mitarbeiter im Rahmen seiner Anstellung bei der Firma erhalten hat. Neben den möglichen rechtlichen Sanktionen muss jeder Mitarbeiter, leitender Angestellter oder Direktor, der die Firmenrichtlinie zum Insiderhandel verletzt, mit bestimmten Disziplinarmaßnahmen rechnen. Die Mitarbeiter werden ermutigt, den Chief Executive Officer der Firma mit jeglichen Fragen im Zusammenhang mit dieser Richtlinie anzusprechen.

6. SCHUTZ UND ORDNUNGSGEMÄßE BENUTZUNG DER WIRTSCHAFTSGÜTER DER FIRMA

Alle Wirtschaftsgüter der Firma sollen für die rechtmäßigen Geschäftszwecke benutzt werden und alle Mitarbeiter, leitenden Angestellten und Direktoren müssen sich nach besten Kräften bemühen, die Wirtschaftsgüter der Firma zu schützen und deren effiziente Benutzung sicherzustellen. Diebstahl, Nachlässigkeit und Verschwendung wirken sich unmittelbar auf die Wirtschaftlichkeit der Firma aus und müssen daher vermieden werden. Wenn ein Betrug oder Diebstahl vermutet wird, soll dies sofort der entsprechenden Person gemäß den Verfahrensweisen in Paragraph 11 dieses Kodex gemeldet werden.

Die Pflicht für die Mitarbeiter, die Wirtschaftsgüter der Firma zu schützen, erstreckt sich auch auf gesetzlich geschützte Informationen der Firma. Gesetzlich geschützte Informationen umfassen geistiges Eigentum wie zum Beispiel Patente, Marken, Urheberrechte und Betriebsgeheimnisse. Ein Mitarbeiter, der solche gesetzlich geschützten Informationen ohne Genehmigung der Firma benutzt oder verbreitet, muss mit Disziplinarmaßnahmen sowie möglichen rechtlichen Sanktionen rechnen.

7. FAIRE HANDLUNGSWEISE

Obwohl der Erfolg unserer Firma von unserer Fähigkeit, besser als unsere Wettbewerber zu sein, abhängt, hat sich die Firma vorgenommen, den Erfolg über faire und ethische Mittel zu erreichen. Unser Ziel ist es, sowohl bei unseren Wettbewerbern als auch der Öffentlichkeit dafür bekannt zu sein, dass wir eine faire Handlungsweise verfolgen. Angesichts dieser Zielsetzung untersagt die Firma den Mitarbeitern die Teilnahme an unethischen oder illegalen Geschäftsmethoden. Eine abschließende Liste der unethischen Geschäftsmethoden kann nicht geliefert werden. Stattdessen vertraut die Firma auf das Urteilsvermögen jedes einzelnen Mitarbeiters, um solche Geschäftsmethoden zu vermeiden. Des Weiteren soll sich jeder Mitarbeiter bemühen, fair mit den Kunden, Lieferanten, Wettbewerbern und Mitarbeitern der Firma umzugehen. Kein Mitarbeiter sollte durch Manipulation, Verschleierung, Missbrauch von geheimen Informationen, durch Falschdarstellung von wesentlichen Tatsachen oder durch jegliche andere unfaire Geschäftsmethode gegenüber einem anderen unfaire Vorteile ziehen.

8. OFFENLEGUNGEN

Die Firma hat es sich zur Richtlinie gemacht, die Offenlegungen in allen Berichten und Unterlagen, die die Firma bei der Börsenaufsichtsbehörde einreicht und vorlegt sowie bei allen anderen öffentlichen Mitteilungen der Firma, vollständig, fair, fehlerfrei, rechtzeitig und verständlich sowie unter Einhaltung aller anwendbaren Gesetze, Vorschriften und Bestimmungen erfolgen. Die Mitarbeiter werden sich nach gutem Glauben bemühen, die Firma bei diesen Bemühungen zu unterstützen.

9. VERZICHTE

Die Firma erwartet, dass alle Mitarbeiter, leitenden Angestellten und Direktoren die Bestimmungen dieses Kodex einhalten. Jeglicher Verzicht auf diesen Kodex für Führungskräfte, Direktoren oder Mitarbeiter können nur von dem Board of Directors oder einem Komitee des Boards gemacht werden und werden umgehend der Öffentlichkeit ofengelegt, wie dies von den gesetzlichen Vorschriften und Börsenvorschriften verlangt ist.

10. EINHALTUNG VON RICHTLINIEN UND RESSOURCEN

In manchen Situationen kann es sein, dass unsere Mitarbeiter nicht sicher sind, wie sie zur Einhaltung dieses Kodex verfahren sollen. Diese Unsicherheit kann die ethische Natur der eigenen Handlungen eines Mitarbeiters oder die Pflicht eines Mitarbeiters zur Meldung von unethischen Handlungen anderer betreffen. Wenn ein Mitarbeiter eine solche Unsicherheit verspürt, sollte er die Situation sorgfältig analysieren und die Firmenressourcen zur Ermittlung der richtigen Vorgehensweise nutzen. Die Firma ermutigt die Mitarbeiter auch, mit ihren Vorgesetzten oder sonstigem nachfolgend aufgeführten Personal zu sprechen, wenn sie Zweifel in Bezug auf die beste Vorgehensweise haben.

  • Alle Fakten sammeln.

    Nehmen Sie keine Maßnahme vor, die gegen den Kodex verstoßen könnte, solange Sie nicht alle Fakten gesammelt haben, die erforderlich sind, um eine fundierte Entscheidung zu treffen, und solange Sie sich nicht mit Ihrem Vorgesetzten oder dem Chief Executive Officer abgestimmt haben.

  • Ist die Maßnahme illegal oder verstößt sie gegen die Richtlinie?

    Wenn die Maßnahme illegal ist oder gegen eine Bestimmung dieses Kodex verstößt, sollten Sie die Maßnahme nicht durchführen. Wenn Sie glauben, dass ein Mitarbeiter, ein leitender Angestellter oder ein Direktor gegen den Kodex verstoßen hat, müssen Sie den Verstoß umgehend gemäß den Verfahrensweisen, die in Paragraph 12 festgelegt sind, melden.

  • Besprechen Sie das Problem mit Ihrem Vorgesetzten.

    Ihr Vorgesetzter hat die Pflicht, Sie bei der Einhaltung dieses Kodex zu unterstützen. Wenn Sie jegliche Fragen haben, dann besprechen Sie die Situation, die ethische Fragen aufwirft, einfach mit Ihrem Vorgesetzten. Sie werden keine Konsequenzen dafür erleiden, dass Sie um Rat ersucht haben.

  • Zusätzliche Ressourcen.

    Der Chief Executive Officer steht Ihnen zur Verfügung, wenn Sie mit ihm über problematische Situationen sprechen wollen, die Sie nicht so gerne an Ihren unmittelbaren Vorgesetzten herantragen möchten. Wenn Sie es bevorzugen, können Sie um Unterstützung bitten, in dem Sie eine schriftliche Anfrage an den Chief Executive Officer schicken.

11. VERFAHRENSWEISEN ZUR MELDUNG

Alle Mitarbeiter haben die Pflicht, Verstöße gegen diesen Kodex sowie Verstöße gegen jegliche Rechte, Vorschriften oder Bestimmungen zu melden. Die Firma gestattet keinerlei Konsequenzen gegenüber den Mitarbeitern, wenn diese ethische Verstöße in gutem Glauben melden.

Wenn Sie glauben, dass ein Mitarbeiter gegen den Kodex verstoßen hat, müssen Sie den Verstoß umgehend Ihrem unmittelbaren Vorgesetzten oder dem Chief Executive Officer melden. Wenn eine Meldung bei einem Vorgesetzten gemacht wird, muss dieser Vorgesetzte wiederum den Verstoß dem Chief Executive Officer melden. Alle Verstöße durch einen leitenden Angestellten oder Direktor der Firma müssen direkt an das gesamte Board of Directors gemeldet werden.

12. KONTAKTANGABEN

Die Meldungen können persönlich, per Telefon oder schriftlich durch die Übersendung einer Beschreibung des Verstoßes und Angabe der Namen der beteiligten Parteien gegenüber dem entsprechenden im vorherigen Absatz genannten Personal gemacht werden. Die Kontaktangaben sind wie folgt:

Christopher Crupi
Chief Executive Officer
Paramount Gold and Silver Mining Corporation
346 Waverley Street
Ottawa, Ontario Kanada K2P 0W5
(613)226-9881

13. DISZIPLINARMAßNAHMEN

Die Mitarbeiter, leitenden Angestellte und Direktoren der Firma sind für die Befolgung dieses Kodex verantwortlich. Die Strafe für einen Verstoß gegen diesen Kodex wird individuell von Fall zu Fall entschieden und hängt von der Art und Schwere des Verstoßes sowie der Vorgeschichte der Nichtbefolgung und der Kooperation des Mitarbeiters bei dem Disziplinarverfahren ab. Es werden erhebliche Strafen für Verstöße auferlegt, die auf absichtlichem oder rücksichtslosem Verhalten beruhen. Es können auch Strafen auferlegt werden, wenn es ein Mitarbeiter versäumt, einen Verstoß aufgrund eines indifferenten, absichtlich ignoranten oder rücksichtslosen Verhaltens des Mitarbeiters zu melden. Alle Verstöße gegen diesen Kodex werden ernsthaft behandelt und führen zu der sofortigen Auferlegung von Strafen, die das Folgende umfassen können (1) eine mündliche oder schriftliche Abmahnung, (2) eine Rüge, (3) eine Beurlaubung, (4) eine Kündigung und/oder (5) Rückerstattung.

14. KEINE ERWACHSENDEN RECHTE

Dieser Kodex ist Ausdruck bestimmter Grundprinzipien, Richtlinien und Verfahrensweisen, die für die leitenden Angestellten, Direktoren und Mitarbeiter der Firma bei deren Durchführung der Firmengeschäfte gelten. Der Kodex bezweckt nicht und führt nicht zu dem Erwachsen eines Rechtes für einen Mitarbeiter, Lieferanten, Wettbewerber, Aktionär oder jeglicher sonstigen Person oder juristischen Person.